TG: Motion «Redezeitbeschränkung» abgelehnt
Der Grosse Rat lehnte die Motion "Redezeitbeschränkung" gemäss dem Antrag des Büro deutlich ab, weil er mit der bestehenden Regelung gut leben kann, wonach der Rat für einzelne Geschäfte oder befristet Redezeitbeschränkungen einführen kann und das Präsidium Redner und Rednerinnen ermahnen kann, wenn sie zu weitschweifig sprechen. Die letzte Redezeitbeschränkung gab sich der Rat vom Januar bis Oktober 2010; sie galt lediglich für die Diskussion von Interpellationen. Im Allgemeinen besteht kein Geschäftsstau, sondern es können pro Jahr eine bis fünf Sitzungen abgesagt werden.
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