UR: Proporzgesetz: Der Urner Landrat beschliesst eine Ausdehnung der Majorzwahlen
Gemäss geltender Verfassung des Kantons Uri gilt für die Wahl der Mitglieder des Urner Landrats ein gemischtes Wahlsystem. Gemeinden mit einem oder zwei Landratssitzen wählen im Majorzverfahren. Für Gemeinden mit drei oder mehr Landratssitzen gilt das Proporzwahlverfahren.
Nach den letzten Gesamterneuerungswahlen des Parlaments im 2016 hatte das Bundesgericht das Urner Wahlsystem zu beurteilen. Zwar erklärte das Bundesgericht am 12. Oktober 2016 das gemischte Wahlsystem grundsätzlich als verfassungskonform. Als nachvollziehbare Gründe für das gemischte Wahlsystem führte das Bundesgericht folgende Argumente auf:
die grosse Autonomie der Gemeinden, die im Kanton Uri die Wahlkreise bilden;
die sehr tiefe Bevölkerungszahl in den Gemeinden, die nach dem Majorzprinzip wählen;
die geringe Bedeutung der Parteizugehörigkeit der Kandidatinnen und Kandidaten für den Wählerentscheid;
die Möglichkeit in den Majorzgemeinden, ihre Vertretungen im Landrat weiterhin anlässlich von Gemeindeversammlungen zu wählen.
Hingegen kritisierte das Bundesgericht den Wahlmodus in den Proporzgemeinden, weil die meisten Wahlkreise zu klein sind. Das Bundesgericht forderte den Kanton Uri auf, für die nächsten Gesamterneuerungswahlen eine verfassungskonforme Wahlordnung zu schaffen (BGE 143 I 92 ff.).
Um in den Gemeinden, die nach Proporzsystem wählen, die bisherige Mandatsverteilungsmethode durch die Methode «Doppelter Pukelsheim» zu ersetzen, schlug der Regierungsrat dem Landrat für die Session vom März 2018 eine Änderung des Proporzgesetzes vor. Die vorberatende Justizkommission beantragte dem Rat, der Änderung des Proporzgesetzes zuzustimmen, gleichzeitig aber die Majorzwahl auf Gemeinden mit drei und vier Landratssitzen auszudehnen (https://www.ur.ch/sitzung/7114). Zur Begründung verwies die Justizkommission auf die auch in diesen Gemeinden sehr tiefen Bevölkerungszahlen (1'500 bis 1'900 schweizerische Wohnbevölkerung) und die untergeordnete Bedeutung der Parteien.
Mit Blick auf die hängige Standesinitiative zur «Wiederherstellung der Souveränität der Kantone bei Wahlfragen» beschloss der Landrat an der Session vom März 2018, die Vorlage an den Regierungsrat zurückzuweisen und das Geschäft zu sistieren, bis auf Bundesebene Klarheit in dieser Angelegenheit herrsche. Am 14. Dezember 2018 hat der Nationalrat die Standesinitiative abgelehnt. Gestützt darauf legte der Regierungsrat das Geschäft erneut dem Landrat vor. Die vorberatende Justizkommission beantragte dem Landrat wiederum, der Änderung des Proporzgesetzes zuzustimmen, gleichzeitig aber auch eine Änderung der Kantonsverfassung zur Ausdehnung der Majorzgemeinden zu beschliessen.
An der Session vom 13. Februar 2019 unterstützte eine Mehrheit des Landrats den Antrag der Justizkommission. Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit verzichtete der Rat auf eine zweite Lesung. In der Schlussabstimmung wurden sowohl die Änderung des Proporzgesetzes wie auch die Änderung der Kantonsverfassung vom Landrat beschlossen und zu Handen der Volksabstimmung verabschiedet (https://www.ur.ch/sitzung/8812).
Im Kanton Uri unterliegen auch Gesetze obligatorisch einer Volksabstimmung. Das Volk wird am 19. Mai 2019 darüber abstimmen. Offen ist das Ergebnis dieser Volksabstimmung. Zudem ist eine allfällige Änderung der Kantonsverfassung von der Bundesversammlung zu gewährleisten. Die Gesamterneuerungswahlen finden im Frühling 2020 statt.
AG: Automatische Transkription des Wortprotokolls des Grossen Rats
Nach einer Machbarkeitsstudie im Frühling 2018 und einer intensiven Pilotphase im Herbst 2018 hat der Parlamentsdienst des Grossen Rats des Kantons Aargau per 1. Januar 2019 recapp zur Transkription von Rats- und Kommissionssitzungen eingeführt. Die Grossratssitzungen werden seit Beginn der Pilotphase mit der Software recapp aufgezeichnet, automatisch transkribiert und im Anschluss durch die Mitarbeitenden des Parlamentsdiensts redigiert. Die Kommissionssitzungen werden mit recapp aufgezeichnet und manuell transkribiert.
Weitere Planung
7. KoRa-Newsletter (Call for Content: 20.03.2019; Versand Newsletter: 29.03.2019)
8. KoRa-Newsletter (Call for Content: 18.04.2019; Versand Newsletter: 30.04.2019)
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