Guten Tag, Bonjour, Buongiorno, Bun di
Wer klagen will, findet dieser Tage leicht Anlässe: Schneckenplagen in Gärten, unerwünschter Ausgang von Fussballspielen, meteorologische Zumutungen, ein quälend trostloser Präsidentschaftswahlkampf in den USA und manches mehr. Zudem führt das Coronavirus immer noch zu neuen Krankheitswellen. Das ist zum Glück längst kein Anlass mehr für die Politik, in einen Krisenmodus zu wechseln. Aber die Politik ist weiterhin damit befasst, die Regeln für diesen Krisenmodus nach den Erfahrungen aus der Pandemie anzupassen. Manche Kantone haben entsprechende Revisionen schon abgeschlossen, andere arbeiten daran.
Der erste Beitrag in diesem Newsletter beschreibt den Stand der Arbeiten im Kanton Aargau. Dort will eine Kommission jetzt dem Parlamen tin Notlagen mehr Mitsprache einräumen, nachdem die Regierung sich gegen eine Anpassung des geltenden Verfahrens ausgesprochen hatte. Weitere Beiträge handeln unter anderem von Informationsoffensiven und der beruflichen Vorsorge für Ratsmitglieder.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer, und dass Ihre Ferien keinen Anlass zur Klage geben.
AG: Kommission will mehr Mitsprache in Notlagen
Die grossrätliche Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) fordert mit einer parlamentarischen Initiative mehr Mitsprache- und Informationsrechte des Grossen Rats in Notstandslagen. Nach geltendem Recht ist im kanton Aargau der Regierungsrat für den Erlass von Sonderverordnungen in Notstandslagen zuständig. Diese Erlasse werden in der Gesetzessammlung publiziert und verfallen spätestens nach zwei Jahren. Der Grosse Rat hat keine Möglichkeit, auf solche Sonderverordnungen Einfluss zu nehmen. Zudem fehlen ihm klare Informationsrechte gegenüber dem Regierungsrat.
Gemäss dem Vorschlag der Kommission soll der Regierungsrat neu verpflichtet werden, dem Grossen Rat die Sonderverordnungen zur nachträglichen Gehnehmigung vorzulegen. Hierzu ist eine Verfassungsänderung notwendig. Zur Umsetzung ist zudem im Geschäftsverkehrsgesetz (GVG) ein Prozess zur nachträglichen Gehenmigung der Sonderverordnungen rechtlich zu verankern. Dabei soll die rasche Handlungsfähigkeit des Regierungsrats erhalten bleiben. Die Kommission schlägt weiter vor, dem Grossen Rat in Notstandslagen gegenüber dem Regierungsrat verbindlich Informationsrecht ezuzsichern, indem eine bestehende oder eine speziell eingesetzte Kommission den Regierungsrat begleitet. Der Grosse Rat wird im August 2024 entscheiden, ob er das Vorhaben weiterverfolgen will.
Mit der parlamentarischen Initiative reagiert die Kommission auf den Unwillen der Regierung, das Regime im Notrecht anzupassen. In einem Bericht zu einem Vorstoss aus dem Parlament hatte der Regierungsrat erklärt, es bestehe kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Er argumentierte vor allem damit, dass zusätzliche Mitwirkungsrechte des Parlaments das Verfahren bei Sonderverordnungen verlangsamen würden und das Verfahren dmait nicht mehr krisentauglich wäre.
Einzelheiten könne Sie den unten verlinkten Geschäften entnehmen. Die Botschaft des Regierungsrats zu dem ursprünglich als Motion eingereichten Postulat enthält auch eine Überischt zu kantonalen Regelungen im Notrecht. Wer an einer rechtswissenschaftlichen vergleichenden Übersicht über kantonale Notrechtssysteme interessiert ist, findet einen entsprechenden Beitrag aus dem Jusletter vom 3. Juni 2024 (Stand April) im Anhang.
Weiterführende Informationen
VD: Information, finances, formation continue et football
Dans l'optique de toucher de nouveaux publics et de dynamiser l'image du Grand conseil, le Secrétariat général du Grand Conseil vaudois propose désormais deux rendez-vous hebdomadaires sur les comptes X (ex-Twitter), Mastodon et Linkedin de l'Etat du Vaud, le vendredi et le mardi, pour valoriser respectivement l'ordre du jour et les décisions de chaque séance du Grand Conseil. En participant à ce projet, le Grand Conseil va bénéficier d'un gain de visibilité sur les canaux de l'Etat auprès du grand public, et renforcer sa mission d'information et transparence.
Côté lois, après 5 séances, le Grand Conseil a accepté à une très large majorité le contre-projet du Conseil d'Etat pour une nouvelle péréquation intercommunale. Celle-ci implique entre autres une nouvelle répartition de la facture sociale et policière entre canton et communes.
Pour permettre l'accueil d'un nouveau député en fauteuil électrique vivant avec un handicap, plusieurs adaptations spécifiques ont été apportées au Parlement, bien que ce dernier est aux normes (ouverture de portes et d'ascenseurs via le téléphone portable, installation de rampes, aménagement du pupitres, etc.)
Un atelier de formation continue pour les député-e-s été organisé avec des intervenants de la Police cantonale en vue de les sensibiliser aux risques d'espionnage et leur délivrer des conseils.
Sous l'angle sportif, vu que nous sommes en plein Eurofoot et qu'il y aura bientôt les Jeux olympiques, le Parlement a ouvert ses portes le dimanche 23 juin en matinée pour permetttre à plus de 2'000 adeptes de la course à pied de le traverser dans le cadre de la course «Lausanne Capitale olympique». Enfin, le FC Grand Conseil vaudois a renconté le FC Espérance dans le stade du Lausanne Sport, à la Tuilière, devant 400 spectateurs; le match a rencontré un beua succès médiatique et a permis de parler des personnes vivant avec un handicap.
Informations complémentaires
SZ: Live-Stream erhält den Segen des Stimmvolks
Im Kanton Schwyz ist die Frage, ob die Debatten des Kantonsrats live gestreamt werden sollen, am 9. Juni vom Stimmvolk entschieden worden. Kanpp 52 Prozent hiessen eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung des Kantonsparlaments gut. Es gin gin dieser Vorlage auch um eine bessere Handlungsfähigkeit des Rats in ausserordentlichen Lagen – umstritten war aber nur der Live-Stream für die Übertragung der Debatten. Gegnerinnen und Gegner aus den Reihen der Bürgerlichen hatten eingewendet, der Stream werde zu mehr Selbstdarstellung und langfädigen Debatten führen. Die Befürworterinnen und Befürworter hingegen begrüssten den Stream als niederschwellige Möglichkeit für die Bevölkerung, die Debatten im Kantonsrat mitzuverfolgen. Die Vorlage kam vors Volk, weil weniger als drei Viertel der abstimmenden Ratsmitglieder ihr zugestimm thatten (obligatorisches Referendum).
Weiterführende Informationen
Tagung der Ratspräsidien: Berufliche Vorsorge
Am 22. März hat in Burgdorf die Tagung der Gross-, Kantons- und Landratspräsidien stattgefunden. Im Zentrum stand die berufliche Vorsorge für Ratsmitglieder. Die Frage ist von demokratiepolitischer Bedeutung, weil Ratsmitglieder gerade in grossen Kantonen allenfalls durch eine Reduktion ihres beruflichen Pensum snicht nur Einkommenseinbussen hinnehmen müssen, sondern isch auch eine Lücke in der vorsorge inhandeln, die sie nach mehreren Legislaturen kaum mehr schliessen können. Das könnte dazu führen, dass Interessierte nur aus finanziellen Gründen kein Parlamentsmandat anstreben.
Im Konkreten stellen sich allerdings verschiedene Probleme, wenn man die berufliche Vorsorge für Ratsmitglieder regeln will. Eine Vorsorgelösung für Mitgleider des Kantonsparlaments kennt heute nur der Kanton Zürich. In den Kantonen Basel-Stadt und Bern gibt es aber Bestrebungen, ebenfalls Vorsorgebeiträge einzuführen. In Basel hat der Grossrat im vergangenen Januar entgegen dem Antrag des Ratsbüros einen Vorstoss unterstützt, der einen Vorsorgebeitrag für berfustätige Grossratsmitglieder verlangt. Und in Bern hat die Finanzdirektorin den Grossen Rat im vergangenen September bei der Beratung einer einschlägigen Motion ermutigt, eine entsprechende Gesetzesänderung an die Hand zu nehmen. Sie schlägt eine einheitliche Pauschale von maximal 2000 Frnaken pro Jahr für alle Ratsmitglieder vor. Diese soll frei verwendet werden können – also beispielsweise für einen Einkauf in die Pensionskasse des Arbeitgebers oder eine Einzahlung in die 3. Säule. Dieser Beitrag wäre zu versteuern, und es würde keine Risikodeckung bestehen.
Im Anhang finden Sie die Unterlagen zu drei Referaten, die an der Tagung gehalten wurden. Patrick Trees, Generalsekretär des Grossen Rates des Kantons Bern, hat die Erfahrungen aus seinem Kanton geschildert und dabei unter anderem darauf aufmerksam gemacht, dass bereits die Frage umstritten ist, ob überhaupt eine Versicherungspflicht besteht. Er verweist dabei auf ein Gutachten von Prof. Thomas Gächter, der zum Schlusskam, das sei nicht der Fall, weil Parlamentarier nicht als Arbeitsnehmer gelten könnten (keine untergeordnete Stellung, nicht weisungsgebunden). Dem Kanton sthee es aber frei, eine berufliche Vorsorge vorzusehen. Zweifel am Gutachten äusserte aber später die Steuerverwaltung. Andrey Matthey, Leiter des Personalamts des Kantons Bern, resümierte in seinem Vortrag di eGeschichte der Berner Bemühungen um eine Vorsorgeläsung. Und Oliver Peter, Mitglied der Geschäftsleitung der BVK, erklärte das Zürcher Modell.
Weiterführende Informationen
Veranstaltungen
Interkantonale Legislativkonferenz
Herbsttagung
Am 13. September findet im Haus der Kantone in Bern die Herbsttatgung der ILK, dem Dachverband der Kantonsparlamente, statt. Thema ist die Rolle der Kantone in der Schweizer Aussenpolitik. Die Veranstaltung ist offen für alle Mitglieder kantonaler Parlamente unabhängig ihrer Kommissionszugehörigkeit oder ihres Interessengebietes. Ebenfalls eingeladen sind die Mitarbeitenden der kantonalen Parlamentsdienste. Der Kostenbeitrag beträgt CHF 90 für Nicht-Mitgliedsparlamente und CHF 60 für Mitgliedsparlamente. Die Tagungsgebühr und Sitzungsgelder werden gemäss den Regeln der einzelnen Kantone abgerechnet. Einzelheiten zum Porgramm finden Sie auf der Webseite der ILK. Dort können Sie sich auch anmelden.
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