Über KoRa –
Zweck, Vorstand und Mitglieder
UNSER ZWECK
Die Konferenz der Ratssekretärinnen und Ratssekretäre (KoRa), als solcher gegründet im Jahr 2015, ist ein Verein zur Förderung der Zusammenarbeit und des fachlichen Austauschs zwischen den Ratssekretariaten der Parlamente der Schweizer Kantone. Ihre Hauptziele umfassen die Verbesserung der fachlichen Kenntnisse der Mitglieder, die Unterstützung bei der Ausübung ihrer Amtstätigkeit sowie die Förderung des öffentlichen Bewusstseins für die Bedeutung der Parlamente und ihrer Dienste. Zur Umsetzung dieser Ziele organisiert die KoRa Tagungen zu Fragen des Parlamentsrechts, der Parlamentsorganisation, der Gesetzestechnik und zu weiteren relevanten und aktuellen Themen. Sie fördert und unterstützt die Weiterbildung der Mitarbeitenden und der Mitglieder der kantonalen Parlamente und pflegt die Beziehungen zu ähnlich ausgerichteten Organisationen.
Die Organe der KoRa sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die Kontrollstelle. Die Mitgliederversammlung entscheidet über wichtige Angelegenheiten wie Jahresbudget, Vorstandswahlen und Statutenänderungen. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins und verfügt über das Budget. Die Kontrollstelle überprüft das Rechnungswesen und unterstützt die finanzielle Integrität des Vereins. Der Vorstand wird durch ein Sekretariat unterstützt.
VORSTAND
Der Vorstand der KoRa besteht aus fünf Personen, die für eine Amtszeit von drei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Der Vorstand konstituiert sich selbst und ist für die Geschäftsführung des Vereins sowie alle nicht der Mitgliederversammlung vorbehaltenen Aufgaben verantwortlich. Entscheidungen werden mehrheitlich getroffen, wobei die Präsidentin oder der Präsident bei Stimmengleichheit das entscheidende Votum hat.
MITGLIEDER
Der KoRa gehören kantonale Parlamentsdienste und Ratssekretariate an. Die Mitgliedschaftsrechte werden von den Leiterinnen und Leitern sowie deren Stellvertretungen wahrgenommen. Interessierte Parlamentsdienste und Ratssekretariate können schriftliche Beitrittsgesuche an die Präsidentin oder den Präsidenten richten, über die der Vorstand entscheidet.
Aktuell sind die folgenden 22 Kantonsparlamente Mitglied der KoRa: