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Frank Sieber

KORA/COSEC-Newsletter 3/23


Guten Tag, Bonjour, Buongiorno, Bun di

Die Landesregierung ist frisch gesamterneuert, die Budgets sind verabschiedet und die Temperaturen steigen langsam wieder ins Zweistellige – drei untrügliche Zeichen, dass Weihnachten vor der Tür steht. Wir wünschen Ihnen deshalb auch von Seiten der Konferenz der Ratssekretärinnen und -sekretäre sehr herzlich feierliche und schöne Festtage!


Diese Ausgabe des Newsletters versammelt Beiträge aus Basel, Galrus, der Waadt, St.Gallen und dem Tessin. Es geht darin unter anderem um die Implikationen der Bundesratswahlen auf den Parlamentsbetrieb, um die gastronomischen Seiten eines Parlaments, um die Zurückhaltung, vom Gewohnten abzuweichen und um verschieden geartete Probleme bei der Verteilung der Sitze in den Kommissionen.


Gute Zeit!

 

KoRa: Das Parlament der Zukunft

Die KoRa hat am 1. Dezember ihre Mitgliederversammlung durchgeführt. Ein Schwerpunkt der Veranstaltung war das Thema «Wie bauen wir das Parlament der Zukunft?». Die Vertreter der Kantonsparlamente in Glarus, der Waadt und Zürich haben von ihren Erfahrungen mit Sanierungen und Umbauten berichtet. Ihre Präsentationen hängen hier an.


Die KoRa hat ausserdem folgende Arbeitsgruppen gebildet:

  • Arbeitsgruppe «Aufgaben, Organisation und Arbeitsweise der KoRa»: Patrick Trees (Vorsitz), Giuseppe D'Alelio, Rahel Ommerli, Igor Santucci, Lukas Schmucki, Moritz von Wyss

  • Arbeitsgruppe «Neue Webseite der KoRa»: Matthias Renn (Vorsitz), Beat Flury, Reto Schmid, Michael Schüpp, Claudio Stutz

  • Arbeitsgruppe «Neukonzeption Vizepräsidien-Seminar»: Moritz von Wyss (Vorsitz), Sabrina Baumgartner, Alex Klee, Lukas Schmucki, Nicolas Sierro, Silvan Wechsler


Zudem wurden folgende Termine festgelegt:

  • Freitag, 24. Mai 2024, im Anschluss an die ILK-Tagugn in Basel: Austauschplattform für Mitarbeitende der Parlamentsdienste zum Thema «Personalentwicklung in den Parlamentsdiensten»

  • Freitag, 8. November 2024, vor der Jahresversammlung der SGP in Genf: Jahresversammlung 2024 der KoRa

 

BS: Auswirkungen einer Bundesratswahl

Die Kandidatur von Regierungspräsident Beat Jans als Bundesrat hat die parlamentarische Arbeit in unserem Kanton vor einige Herausforderungen gestellt, denn unsere Ratssitzungen finden immer mittwochs und teilweise donnerstags statt. Usanzgemässs sind die Bundesratswahlen auch am Mittwoch der zweiten Sessionswoche angesetzt. Das führt dann dazu, dass der Kandidierende an diesem Tag abwesend ist. Wir mussten in Basel erfahren, das es einer Tradition entspricht, dass der gesamte Regierungsrat sowie das Grossratspräsidium die Wahl vor Ort im Bundeshaus auf der Tribüne mitverfolgen.


Entsprechend stellte sich für das Ratsbüro die Frage, ob die Grossratssitzung vom Mittwoch, 13. Dezember, auch ohne Teilnahme aller Regierungsmitglieder stattfinden und durch den Vizepräsidenten (Statthalter) geleitet werden soll? Da die Tagesordnung schon vor der offiziellen Nomination von Beat Jans durch die SP-Bundeshausfraktion publiziert wurde, haben wir zur Grossratssitzung am 6./13.%14. Dezember 2023 – also zu den bereits seit langem vereinbarten Terminen – eingeladen. Dabei ist der zweite Sitzungstag (13. Dezember) traditionellerweise auch der Termin für die Beratung des Budgets des Kantons Basel-Stadt.


Am Montag nach der Nomination hat das Ratsbüro auf bitte des Regierungsrates entschieden, die Sitzung vom 13. Dezember 2023 am Vormittag ausfallen zu lassen. Da für die Budgetberatung alle Mitglieder des Regierungsrates anwesend sein sollten, wurde gleichzeitig die Budgetdebatte auf den Donnerstag, 14. Dezember, terminiert. Die Nachmittagssitzung am 13. Dezember sollte jedoch unbedingt stattfinden. Der Regierungsrat hat zwei Mitglieder bestimmt, die unmittelbar nach der Bundesratswahl nach Basel zurückreisen sollten.


Zusätzlich beantragte der Regierungsrat, politisch wichtige Geschäfte des Regierungspräsidenten, welche in der Dezembersitzung traktandiert sind, auf Januar zu verschieben. Das komplizierte die Tagesordnung derart, dass ausführlich erläutert werden musste, wann nun welches Geschäft behandelt wird.


Die Wahl hatte dann noch weitere Folgen. Bundesrat Jans hat unmittelbar danach um Entlassung aus dem Amt des Regierungspräsidenten gebeten. Darüber muss der Grosse Rat entscheiden. Glücklicherweise fand auch am Tag nach der Wahl eine Sitzung des Grossen Rates statt, um dieser bitte nachzukommen. Gleichzeitig wurde ein Kürzungsantrag für das Budget 2024 um CHF 100'000 eingereicht wegen zu hoher Kosten der Bundesratsfeier. Dieser hatte erwartungsgemäss keine Chance und wurde mit 84:5 Stimmen abgelehnt.


Fazit: Die Freude in Basel-Stadt, dass wir nach 50 Jahren endlich wieder im Bundesrat vertreten sind, ist unglaublich gross. Wir freuen uns, dass wir als Parlament diese historische Wahl miterleben durften.

 

GL: Flexiblere Bestellung der Kommissionen

Die (unerwartete) Neugründung einer Fraktion (GLP) im Glarner Landrat Ende 2022 hat den Parlamentsbetrieb – insbesondere das Kommissionswesen – vor Herausforderungen gestellt. Die Kommissionen werden zu Beginn einer Legislatur für die gesamte Amtsdauer bestellt. Der Verteilschlüssel für die Kommissionssizte orientiert sich grundsätzlich an der Fraktionsstäre. Ausserdem hat jede Fraktion Anspruch auf Einsitznahme in jeder der acht neunköpfigen Kommissionen. Diese Grundsätze der Kommissionszusammensetzung konnten nach der Fraktionsgründung mitten in der Legislatur nicht mehr eingehalten werden. Anpasungen waren jedoch nicht möglich bzw. konnten nicht durchgesetzt werden, da die Kommissionsmitglieder auf die Amtsdauer gewählt sind und keine Mechanismen zu unterjährigen Anpassungen vorgesehen sind – von der Besetzung von Vakanzen abgesehen. Das Landratsbüro suchte intensiv nach Lösungen und schlug schliesslich vor, für gewisse Fälle eine Gesamterneuerung der Kommissionen während der Legislatur vorzusehen. Nach einer längeren politischen Debatte wurde die Landratsverordnung entsprechend angepasst. Allerdings gilt die neue Regelung erst ab der kommenden Legislatur.


In einem weiteren Entscheid hat der Landrat am 22. November eine Erhöhung des Sitzungsgeldes von 150 auf 250 Franken pro Halbtagessitzung beschlossen. Diese gilt ab 1. Januar 2024. Ausserdem führte er neu einen Fraktionsbeitrag von 500 Franken pro Fraktion sowie 50 Franken pro Fraktionsmitglied ein.


Weiterführende Informationen

Geschäftsdetail Landratsverordnung

Geschäftsdetails Entlöhnung Behördenmitglieder

 

TI: Streit um Sitze in den Kommissionen

Im Tessiner Grossen Rat hat sich nach den Wahlen im vergangenen Frühling

ein Streit um die Verteilung der Sitze in den Kommissionen ergeben. Konkret

ging es um den Quotienten, mit dem die Zahl der Sitze für die einzelnen

Fraktionen ermittelt wurde. Das Parlamentsgesetz sieht vor, dass die

Kommissionssitze nach dem gleichen Modus verteilt werden wie die Sitze im

Rat. Und das Gesetz über die Politischen Rechte schreibt dazu vor, dass die

Zahl der Stimmen durch die Zahl der Sitze des Rats (90) geteilt werden und

danach auf die nächste ganze Zahl aufgerundet wird.


Für die Zahl der Sitze in den Kommissionen wurde entsprechend die Zahl der

Ratssitze durch die Zahl der Kommissionssitze (17) geteilt, was einen

Quotienten von 5,29 ergab bzw. aufgerundet eben 6 – und damit 5 Sitze für die

FDP, 4 für die Mitte, 3 für die Lega, 2 für die SP, 2 für die SVP und einen für die

Grünen. Die Parlamentsdienste unterbreiteten den Parteisekretariaten einen

entsprechenden Vorschlag. Die SP wehrte sich gegen die Aufrundung, weil

diese sie einen Sitz kostete. Das Ratspräsidium beschloss darauf, den Rat

entscheiden zu lassen, ob der Quotient gerundet oder mit den zwei Stellen

nach dem Komma angewendet wird


Nachdem der Rat sich für die gerundete Variante entschieden hatte, gelangten

der Fraktionschef und eine ehemalige Grossrätin der SP mit einer Beschwerde

vor Bundesgericht. Dies mit dem Argument, der Volkswillen werde verzerrt. Das

Bundesgericht aber sprach ihnen die Beschwerdeberechtigung ab und prüfte

den Gegenstand in der Sache deshalb nicht. Für weitere Einzelheiten in dieser

Sache können Sie die hier angehängten Ausführungen konsultieren.

 

VD: Communication, restauration et prevention

Le Secrétariat général du Grand Conseil vaudois a accueilli en octobre de cette

année une « Responsable communication » en la personne de Mme Chiara

Meynet. Ses premières contributions sont unanimement considérées très

positivement ; dès que son activité au service du Grand Conseil permettra un

peu de recul, elle se tiendra à disposition des autres services parlementaires

éventuellement intéressés à partager son expérience.


Par ailleurs, la Buvette du Parlement fonctionne désormais comme un

restaurant ouvert au public les lundis, mercredis, jeudis et vendredis, de 10h00

à 15h30. Le succès est au rendez-vous et des perspectives d’élargir ces

horaires sont en réflexion.


Le Bureau du Grand Conseil a adopté une directive sur la prévention du

harcèlement sexuel au sein du Parlement, un nouveau dispositif de sécurité et

implémenté la tenue de séances en visioconférence (à des conditions strictes

et cumulatives figurant à l'artice 39a LGC): nous tenons ces documents à

disposition des intéressé-e-s.


Enfin, le Secrétariat général du Grand Conseil vaudois a organisé la première

collecte de sang des député-e-s au Parlement, qui a rencontré un beau succès

médiatique.

 

SG: Nein zu Stellvertretungen und Doppelproporz

Der St. Galler Kantonsrat hat in der Wintersession zwei Neuerungen

abgewehrt, die ihn selbst betroffen hätten: Erstens ist er auf eine

überparteiliche Motion nicht eingetreten, mit der ein Stellvertretersystem für den

Kantonsrat verlangt wurde. Die Ratsmehrheit folgte ihrem Präsidium und der

Regierung, die sich gegen den Vorstoss ausgesprochen hatten. Die Einführung

dieser Regelung bedeutete einen grossen Eingriff in ein bewährtes Systems bei

geringem Nutzen, argumentierten sie. Rund ein halbes Dutzend Kantone

kennen Regelungen für Stellvertretungen


Zweitens hat der Rat zum wiederholten Mal die Einführung des

Doppelproporzverfahrens für die Kantonsratswahl abgelehnt. Der

Doppelproporz, z.B. der «Doppelte Pukelsheim», der in einigen anderen

Kantonen zur Anwendung kommt, repräsentiert den Wähleranteil in der Sitzzahl

genauer als der Proporz nach Hagenbach-Bischoff. Im Rat setzte sich aber wie

schon bei früherer Gelegenheit die Ansicht durch, das geltende Verfahren sei

auf die Verhältnisse im Kanton abgestimmt. Der «Doppelte Pukelsheim»

hingegen sei schwer nachvollziehbar und könne zu Verzerrungen auf Ebene

der Wahlkreise führen.


Weiterführende Informationen

Geschäftsdetails Stellvertretungssystem

Geschäftsdetails Doppelproporz




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